Allgemeine Geschäftsbedingung

§ 1 Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Maik Schiewe (DJ/Fotograf) abgeschlossen wird. Die AGB gelten als vereinbart wenn der Auftraggeber diesen nicht unverzüglich widerspricht. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Videos, usw.) Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde hat 5 Tage Zeit, das Angebot durch Unterzeichnung oder durch das Antworten der E-Mail anzunehmen. Die Annahmefrist beginnt mit Zugang des Angebots beim Kunden. Sollte das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags. Alle Verträge werden spätestens mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

 

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes das Urheberrecht an den Lichtbildern zu.

 

2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Auftraggeber, dies beinhaltet lediglich den eigenen Gebrauch des Auftraggeber, was die private, nicht kommerzielle Nutzung beinhaltet.

 

3. Weitere Übertragungen anderer Nutzungsrechte, oder eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbilder – gleich welcher Form- an/durch den Auftraggeber selbst, oder an/durch Dritte, müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

 

4. Die entsprechenden Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung an den Fotografen auf den Auftraggeber über.

 

5. Der Fotograf kann bei Erteilung der Genehmigung zur Verwertung der Lichtbilder verlangen, als Urheber der Lichtbilder genannt zu werden. Wird vom diesem Recht Gebrauch gemacht, so berechtigt die Verletzung dieses Rechtes den Fotografen zum Schadenersatz.

 

6. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, die entstandenen Lichtbilder zur Eigenwerbung/zur Veröffentlichungen benutzen zu dürfen z.B: im Internet, in Printmedien, Präsentationsmappen usw., sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, so ist diesem schriftlich zu widersprechen. Automatisch von dieser Regelung ausgeschlossen sind Lichtbilder, die dem Bereich Erotik/Akt zuzuordnen sind, es sei den der Auftraggeber stimmt der Veröffentlichung schriftlich zu.

 

§ 4 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 5 Tagen nach Zugang schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Brief, E-Mail). Ein Rücktritt ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 8 Monate vor der Veranstaltung möglich. Danach fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 500 Euro an.

 

§ 5 Preise, Zahlung und Verzug

Alle Preise verstehen sich in Euro. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Der Preis für erbrachte Leistungen kann per Barzahlung oder per Überweisung (Giro oder PayPal) beglichen werden. Bei Überweisungen ist die Rechnungsnummer im Verwendungszweck anzugeben. Das Zahlungsziel auf der Rechnung ist zu beachten. Bei Zahlungsverzug ist Maik Schiewe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Euro pro Werktag zu berechnen. Weiterhin ist Maik Schiewe berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro pro Mahnung zu erheben.

 

§ 6 Leistungserbringung

Die Leistungserfüllung umfasst die Anlieferung und den Aufbau der Technik sowie den Abbau und den Abtransport. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nicht anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Tätigkeit als DJ beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJ. Falls weiteres Equipment an eine bestehende Anlage angeschlossen wird, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Maik Schiewe installierten Komponenten. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage, die durch Gäste oder ihn selbst entstehen. Eine endgültige Buchung gilt nicht als Vorrecht für die entsprechende Veranstaltung, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird. Während der Hauptsaison (Mai bis September), kann die Bearbeitung/Auslieferung von Fotos und oder Videoaufnahmen bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Maik Schiewe ist berechtigt, dem Kunden für die entsprechende Veranstaltung einen geeigneten Dienstleister bereitzustellen. Dies bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung.

 

§ 7 Anlieferung, Abtransport

Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Größe der Veranstaltung und dem Materialaufwand) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

 

§ 8 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorhersehende Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Maik Schiewe und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Hamburg ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg.

 

Stand: 2023